Freitag, 25. November 2016

Regelwerk

Auszug aus "Goldene Mütterregeln":
Absatz 4.1
Mütter, die sich keinen Zugang zum töchterlichen Zimmer verschaffen können, da sich die Tür wegen Gegenstandsbelastung des Bodens nicht öffnen lässt, sind nicht verpflichtet, dreckige Wäsche zum Zwecke der Reinigung einzusammeln.
Absatz 4.2
Im Zuge der Gleichstellung gälte oben Genanntes auch für Väter und/oder Zimmer des Sohnes.

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