Montag, 5. Mai 2014

Der letzte Abend in Freiheit

Wieder einmal weiß ich, wie sich Uli Hoeneß fühlen muss.
Gestern noch die Freiheit in vollen Zügen genossen, heute wartet die Rechtsprechung.
Erwähnte ich schon, gestern bei Justin Timberlake gewesen zu sein? In bester Teenie-Manier war ich schon Tage vorher aus dem Häuschen. Den Tag selber brachte ich damit herum, mich aufgeregt zu fragen, was ich wohl anziehe. Denn eins ist sicher, wenn er mich sieht, wird er sich sofort in mich verlieben - und natürlich wird er mich schillernde Gestalt aus der Menge der anderen Zehntausend  erkennen. Egal, dass er halb so groß und halb so alt ist wie ich! Minor details.
Das Konzert dann ein vollkommener Flash. Justin sang und tanzte wie erwartet nur für mich. Die anderen: alles nur Staffage. Alles kulminierte in der letzten Zugabe, als er endlich unser Lied spielte. Trotz meiner Faszination konnte ich aus dem Augenwinkel wahrnehmen, wie zwei Logen weiter Sylvie Meis mit Sohn, Repräsentiertunte und halbseidenen Freunden ihre Parallelshow zelebrierte. Das Schauspiel - einem schweren Unfall gleich, man schafft es nicht, die Augen abzuwenden - warf zwei Fragen auf: verlernt man Pole Dance-Fähigkeiten und gilt Schulpflicht auch für Promikinder? Die erste Frage kann ich nach gestern beantworten: mit dem Pole Dance verhält es sich wie mit dem Fahrradfahren, man verlernt es nicht. Für die zweite Frage weiß ich auch jetzt keine Antwort, denn es ist immer noch unklar, ob der kleine Damian heute früh von der Nanny unsanft geweckt wurde oder ob er qua Status ausschlafen darf. Notiz am Rande, einen Wermutstropfen gab es: die Loge der HSV-Spieler und -Spielerfrauen blieb leer. Und ich hatte mich schon so auf die zusätzliche Lightshow der Blitze zwischen Sylvie und Sabia gefreut!
Beseelt zu Hause angekommen war noch lange nicht an Einschlafen zu denken, ich war immer noch zu aufgekratzt. Nun kann ich den Promistatus für mich nicht reklamieren, meine Kinder müssen zur Schule. Das hat blöderweise frühes Aufstehen zur Folge. Meine Mission war wie üblich auch nur partiell erfolgreich.
Deshalb werde ich mich in nicht allzu ferner Zukunft vor Gericht verantworten müssen, wieso ich es nicht schaffe, für die Einhaltung der Schulpflicht des Sohnes zu sorgen.


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